Fahrtkostenzuschuss zu Semestertickets für Studenten:innen

Die Förderung in Höhe von € 75 pro Semester wird auf Grundlage nachfolgender Förderungsbedingungen gewährt:

  • Gewährung der Unterstützung - solange Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
  • Der Hauptwohnsitz muss das ganze Semester, für das die Unterstützung gewährt wird, in Oberndorf bestehen – Die Förderung wird somit im Nachhinein gewährt.
  • Vorlage der Kopie des Ausweises bzw. die Rechnung über den Ankauf des Semestertickets
  • Vorlage der Inskriptionsbestätigung einer öffentlichen Universität, Privatuniversität oder Fachhochschule - offiziell zugelassen lt. Liste des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bzw. www.studieren.at.
  • Diese Förderung kann rückwirkend ab dem Herbstsemester 2016 beantragt werden


Zuschuss wird mit 30. Juni 2023 eingestellt

Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien zahlten für das Semesterticket der Wiener Linien € 75, jene mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens € 150.

Deshalb hat der Gemeinderat Oberndorf im Jahr 2017 beschlossen, einen Zuschuss für studierende mit Hauptwohnsitz in Oberndorf in Höhe von € 75 pro Semester zu gewähren.

Aufgrund eines Urteils des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen wurde die Vorgehensweise der Wiener Linien als Diskriminierung eingestuft. Das hat zur Folge, dass seit dem Sommersemester 2023 ein einheitlicher Traif für Studierende gilt.

Der Oberndorfer Gemeinderat hat deshalb in seiner letzten Sitzung vom 15.06.2023 den Zuschuss, der als Ausgleich zum erhöhten Tarif für studierende Nicht-Wiener:innen eingeführt wurde, per 30.06.2023 eingestellt und die Förderung kann deswegen ab dem Herbstsemester 2023 nicht mehr beantragt werden.

Bis zum Sommersemester 2023 kann der Zuschuss noch beantragt werden.