Lehrlingsförderung

Die Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt unterstützt Lehrlinge mit € 80,00 pro Lehrjahr.

Förderlichtlinien

  • Die 1. Beantragung ist nach dem 1. Lehrjahr möglich.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung muss der Lehrvertrag, sowie eine Bestätigung des Dienstgebers über das/die absolvierte/n Lehrjahr/e vorgelegt werden.
  • Die Förderung erhalten alle Lehrlinge, die während der Lehrzeit ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt haben.
  • Die Förderung kann auch nachträglich für mehrere Lehrjahre angefordert werden, jedoch nicht weiter zurück als 26.10.2021.