Schulgeld Privatschulbesuch

Die Gemeinde Oberndorf gewährt jenen Eltern, deren Kind(er) eine Privatschule (1. bis 9. Schulstufe) besuchen und die dafür Schulgeld (Elternbeitrag) zu bezahlen haben, einen KOSTENBEITRAG zum Schulgeld.

  • 1.-4. Schulstufe:100 % des Elternbeitrages *
  •  5.-9. Schulstufe:100 % des Elternbeitrages *

* jeweils maximal in Höhe des Gastschulbeitrages der VS bzw. NMS Schwanenstadt.

Auskünfte über die aktuelle Höhe des Kostenbeitrages erhalten Sie im Gemeindeamt.

Gewährt wird das Schulgeld (keine Nachmittagsbetreuung, Bastelbeiträge, Verpflegung, Ausflüge, ...) nur im Pflichtschulalter und es wird am Ende des Schuljahres gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung (HÖHE DES ELTERNBEITRAGES MUSS DARAUS ERSICHTLICH SEIN) ausbezahlt.

Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober im Kalenderjahr des abgelaufenen Schuljahres im Gemeindeamt einlangen.


Medizinische Notwendigkeit

Die Gemeinde Oberndorf übernimmt zur Gänze das Schulgeld (Elternbeitrag), für das Kind welches aus medizinischer Notwendigkeit heraus eine Privatschule (1. bis 9. Schulstufe) besucht.

Voraussetzung dafür ist, dass für das beantragte Schuljahr die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wurde.

Die Nachweise über die aktuelle Situation müssen zusätzlich zur Schulbesuchsbestätigung, aus der die Höhe des Elterngeldes hervorgeht, für jedes Schuljahr erneut erbracht werden.

Sollte kein Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe bestehen, ist eine fachärztliche Beurteilung über die medizinische Notwendigkeit vorzulegen. Die Gemeinde Oberndorf behält sich vor, in diesem Fall individuell im Sozialausschuss über die Gewährung zu entscheiden.