Zur richtigen Zeit Rasenmähen ...

Veröffentlichungsdatum15.06.2023Lesedauer1 Minute
rasenmähen

In der Gemeinde Oberndorf gibt es eine Lärmschutzverordnung, in der unter anderem der zeitliche Einsatz von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren sowie Gartengeräte und sonstige Arbeitsgeräte wie Kreissägen, Hochdruckreiniger, Häcksler, Motorsägen, Motorsensen, etc., sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden, geregelt ist.

Das Verbot gilt an
Sonn- u. Feiertagen zur Gänze, an Samstagen bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr, sowie von Montag bis Samstag in der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr 
innerhalb der Grundstücke gemäß der im Gemeindeamt aufliegenden Grundstücksliste.

Bei diesen Flächen handelt es sich im Wesentlichen um Grundstücke, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Oberndorf als Wohn- u. Dorfgebiet ausgewiesen sind.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft ersuchen wir Sie, dass Sie sich daran halten. 

Link: Hier gelangen Sie zur vollständigen Lärmschutzverordnung der Gemeinde Oberndorf.