Oberndorf
Die Förderung in Höhe von € 75 pro Semester wird auf Grundlage nachfolgender Förderungsbedingungen gewährt:
Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien zahlten für das Semesterticket der Wiener Linien € 75, jene mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens € 150.
Deshalb hat der Gemeinderat Oberndorf im Jahr 2017 beschlossen, einen Zuschuss für studierende mit Hauptwohnsitz in Oberndorf in Höhe von € 75 pro Semester zu gewähren.
Aufgrund eines Urteils des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen wurde die Vorgehensweise der Wiener Linien als Diskriminierung eingestuft. Das hat zur Folge, dass seit dem Sommersemester 2023 ein einheitlicher Traif für Studierende gilt.
Der Oberndorfer Gemeinderat hat deshalb in seiner letzten Sitzung vom 15.06.2023 den Zuschuss, der als Ausgleich zum erhöhten Tarif für studierende Nicht-Wiener:innen eingeführt wurde, per 30.06.2023 eingestellt und die Förderung kann deswegen ab dem Herbstsemester 2023 nicht mehr beantragt werden.
Bis zum Sommersemester 2023 kann der Zuschuss noch beantragt werden.