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Lehrlingsförderung
Die Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt unterstützt Lehrlinge mit € 80,00 pro Lehrjahr.
Förderlichtlinien
Die 1. Beantragung ist nach dem 1. Lehrjahr möglich.
Für die Inanspruchnahme der Förderung muss der Lehrvertrag, sowie eine Bestätigung des Dienstgebers über das/die absolvierte/n Lehrjahr/e vorgelegt werden.
Die Förderung erhalten alle Lehrlinge, die während der Lehrzeit ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt haben.
Die Förderung kann auch nachträglich für mehrere Lehrjahre angefordert werden, jedoch nicht weiter zurück als 26.10.2021.