Geburtenbeihilfe

Zur Geburt eines Kindes wird den Eltern nach der Anmeldung des Neugeborenen im hiesigen Gemeindeamt eine Geburtenbeihilfe im Wert von € 150,00 überwiesen.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und Ihre Bankverbindungsdaten mit.


Der Zuschuss kann nur von Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Oberndorf gewährt werden.