Die Bürgerinnen und Bürger der 5+ Gemeinden haben die Möglichkeit, zusätzlich zur Beantragung bei den Bezirksverwaltungsbehörden, einen Reisepass oder Personalausweis zu den Amtszeiten im Verwaltungszentrum 5+ zu beantragen.
Bei einer Beantragung über die Gemeinden kommt es derzeit leider wieder zu längeren Wartezeiten von 4 bis 5 Wochen bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen.
Wird das Reisedokument schon früher benötigt, so wird die Beantragung auf der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck empfohlen. Derzeit beläuft die Wartezeit zur Ausstellung des Ausweisdokumentes hier etwa eine Woche.
Antrag im Verwaltungszentrum 5+ nur mit Terminvereinbarung
Für Reisepass- und Personalausweisanträge im Verwaltungszentrum 5+ ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
Infos über benötigte Unterlagen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung oder unter den angeführten Links.
Informationen zur Reisepassbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16321.htm
Informationen zur Personalausweisbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16323.htm
Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen, der Augenabstand mindestens 8 mm betragen. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein und die Person muss zweifelsfrei zu erkennen sein. Das Lichtbild muss in Farbe sein.
Für das Bild darf nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden. Es darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (u.a. auch rote Augen) aufweisen.
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.
Der Hintergrund muss einfärbig (hell, ideal grau) sein, kein Muster und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen.
Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck, unverdeckten Augen, möglichst natürliche Wiedergabe der Hauttöne und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Eine Darstellung mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist zulässig. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit der Entwicklungsstand der Person oder körperliche Gegebenheiten es nicht anders ermöglichen.
Links:
Ausweisbildkriterien: www.bmi.gv.at/607/Passbild_Kriterien.aspx
Informationen zur Reisepassbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16321.htm
Informationen zur Personalausweisbeantragung: www.land-oberoesterreich.gv.at/16323.htm
Zusätzliche Nachweise bei Kindern & mündigen Minderjährigen: www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020450.html
Online-Terminvereinbarung Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck: www.land-oberoesterreich.gv.at/online-terminvereinbarung/217000
Kontakte:
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck
Telefon +43 7672 702
Verwaltungszentrum 5+
Bürgerservicestelle
Atzbacher Straße 20
4690 Oberndorf
Telefon +43 7673 23 56 12